Das Miniabo
Miniabos gehören zu den beliebtesten
Aboformen. Ihre Beliebtheit liegt zum einen an der kurzen (Mindest-)Laufzeit und zum anderen an dem sich daraus ergebenden geringen Preis. Meist beträgt die Laufzeit der Miniabos 2 bis 3 Monate und somit der zu zahlende Preis nur eine verhältnismäßig kleine Summe.
Doch auch Miniabos gehen in der Regel nach Ablauf der Mindestlaufzeit in ein 'normales' Abo über und laufen weiter. Doch wer ein Miniabo abschließt, will es in der Regel eben nicht für einen längeren unbefristeten Zeitraum lesen, sondern nur für die besagten 2 bis 3 Monate. Doch dafür muß das Abo zunächst gekündigt werden.
Rechnet man den dadurch entstehenden Aufwand mit ein, ist der ohnehin geringe Preisvorteil des Miniabos gegenüber dem Kioskkauf schnell dahin. Die meisten Anbieter bieten einen Preisvorteil gegenüber dem Kioskpreis von etwa 30% bzw. 3 Monate lesen und nur 2 bezahlen.
Interessant sind in jedem Fall
Miniabos mit kostenlosen Geschenken. Hier erhält man neben dem genannten Rabatt zusätzlich eine kostenlose hochwertige Zugabe. Besonders beliebt sind USB-Sticks, Taschen der Marke Reisenthel und Küchenzubehör beispielsweise von WMF. Aber auch DVDs, Kinogutscheine und sogar Digitalkameras finden sich unter den Geschenken. Hier finden Sie eine Übersicht aller
Miniabos mit Geschenk.
Mit den Angeboten der
Prämienabos können die Miniabos jedoch fast nie mithalten. Meist ist das Prämien- oder Freundschaftsabo (die Prämie miteinbezogen) um einiges günstiger als das Miniabo. Und das für ein ganzes Jahr! Der Aufwand, bei Nichtgefallen den Titel wieder zu kündigen, ist bei beiden Aboformen identisch.
Werben Sie beispielsweise Ihren Partner als neuen Leser, zahlen ihrem Partner den Abopreis, und erhalten anschließend eine hohe
Barprämie vom Zeitschriftenanbieter als Werbeprämie. "Fehlen" tut Ihnen allein die Differenz aus Preis des Abos und Höhe der Prämie. Sollten sie Verwendung für einen der zahlreich angebotenen
Einkaufsgutscheine haben, wird das
Prämienabo endgültig unschlagbar.
Bei etlichen Zeitschriften übersteigt der Wert des Gutscheins die Kosten des Abos pro Jahr um bis zu 42%.
Auch als Geschenk sind Miniabos ungeeignet, würde man doch einen Vertrag für den Beschenkten schließen, den dieser dann zu erfüllen hätte. Dieser Vertragsschluß im Namen eines anderen ist natürlich auch rechtlich problematisch und niemals empfehlenswert.
Wer ein Abo verschenken will, sollte zum dafür vorgesehenen
Geschenkabo greifen und im Zweifel einen Titel mit geringerem Jahrespreis wählen. Einzige Ausnahme: das Verschenken von Prämienabos an enge Familenangehörige im eigenen Haushalt.
FAZIT: Das
Prämienabo ist dem Miniabo in jedem Fall vorzuziehen. Vergleichen sie selbst:
Angebots-Hitliste